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Häufige Fragen und unsere Antworten

Nein, für die Teilnahme an Wochenmärkten, die von der Deutschen Marktgilde veranstaltet werden, müssen Sie kein Teil der Genossenschaft werden.

Die benötigten Unterlagen differieren je nachdem, ob Sie einen festgesetzten oder Privatmarkt beschicken möchten.

  • Festgesetzter Markt: Erstbelehrungsbescheinigung lt. Infektionsschutzgesetz und Dokumentation der (Folge-) Belehrung (gilt für Anbieter von Speisen und Getränken und Verkäufer von Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch etc.) Bestätigung der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
  • Privater Markt: Reisegewerbekarte, Erstbelehrungsbescheinigung lt. Infektionsschutzgesetz und Dokumentation der (Folge-) Belehrung (gilt für Anbieter von Speisen und Getränken und Verkäufer von Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch etc.) Bestätigung der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Freie Standplätze können Sie jederzeit über unser Formular anfragen. Gerne können Sie auch direkt Kontakt mit Ihrer Niederlassungsleitung aufnehmen.

Die Öffnungszeiten variieren von Markt zu Markt, die jeweils gültige finden Sie unter treffpunkt-wochenmarkt.de. Während der Öffnungszeiten müssen die Marktbeschicker verkaufsbereit sein, d.h. den Besucher Waren zum Verkauf anbieten. Die Anwesenheit während der gesamten Öffnungszeit ist verpflichtend, ein früheres Verlassen des Marktplatzes ist nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Marktleitung möglich.

Der Zeitpunkt des Standaufbaus variiert von Markt zu Markt, bitte erfragen Sie diese Information bei den zuständigen Niederlassungsleitern oder Marktleitern. Bitte beachten Sie die örtlichen Regelungen, ein verfrühter Aufbau oder ein Aufbau am Vorabend sind in der Regel nicht möglich. Der Abbau des Marktstandes erfolgt unmittelbar nach Ende der Öffnungszeit. Verkaufsstände sind komplett abzubauen und Waren vollständig zu verladen. Der Abfall und die Verpackungen müssen eigenständig entsorgt/eingepackt und der Standplatz besenrein verlassen werden.

Das richtet sich in der Regel danach, wie lange Sie für den Aufbau benötigen. 15 Minuten vor Marktöffnung müssen die Zugfahrzeuge und Pkws vom Marktgelände entfernt sein, und Ihr Stand sollte dann bereit sein für den Verkauf. Bitte beachten Sie die örtlichen Regelungen und bauen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit auf.

Prinzipiell muss auf dem Wochenmarkt gehandelt werden. Daher können wir gemeinnützigen Organisationen, Dienstleistern ausschließlich zu Werbezwecken etc. nur in Ausnahmefällen einen Standplatz zur Verfügung stellen. Fragen Sie bei der Niederlassung nach, wir versuchen dies zu ermöglichen. Aber auch beim Warenhandel gibt es Einschränkungen (z.B. bei Alkohol und sog. „Waren des täglichen Bedarfs“ wie Haushaltswaren und Textilien) oder sogar eindeutige Verbote (z.B. bei Arzneimitteln, Waffen oder wertvollem Schmuck). Bitte wenden Sie sich für Details an Ihre zuständige Niederlassungsleitung.

Nein, das ist i.d.R. leider nicht möglich. Vor Marktbeginn müssen alle Fahrzeuge, die keine Verkaufsfahrzeuge sind, vom Wochenmarktgelände gefahren sein und außerhalb geparkt werden.

Die Preise für das Standgeld und die Nebenkosten variieren von Markt zu Markt. Eine Übersicht der Preise erhalten Sie von Ihrer zuständigen Niederlassungsleitung. Mit bereits vorhandener Beschickernummer, die Sie durch die Deutsche Marktgilde erhalten, können Sie das Entgeltverzeichnis zudem im sogenannten Beschickerportal einsehen. Weitere Informationen zum Beschickerportal erhalten Sie weiter unten.

  • Tagesbeschicker Sie bezahlen vor Ort bei der zuständigen Marktleitung. Bei einer Abrechnung via Marktverwaltungs-App erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit dem gezahlten Betrag und finden zusätzlich Anfang des Folgemonats eine Sammelquittung über alle geleisteten Beträge innerhalb des Beschickerportals
  • Dauerbeschicker. Sie finden Anfang des Monats eine Rechnung über die Standgelder für den laufenden Monat im Beschickerportal. Sofern Sie sich am Markttag für einen größeren Aufbau als den vertraglich vereinbarten Quadratmeter entscheiden, zahlen Sie die Differenz vor Ort bei Ihrer Marktleitung und erhalten eine E-Mail-Bestätigung und Sammelquittung oder die manuelle Quittung vor Ort (siehe Vorgang Tagesbeschicker).

Bitte informieren Sie Ihre zuständige Marktleitung über Ihre Abwesenheit. Kunden, die Ihren Marktstand gezielt aufsuchen möchten, können so über die Abwesenheit informiert werden und erhalten einen Hinweis auf Ihre nächste Anwesenheit. Die Zahlung des Standplatzes richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Nehmen Sie als Tagesbeschicker am Marktgeschehen teil, fallen für Sie keine Kosten an. Mit einer vertraglichen Vereinbarung für Dauerbeschicker geht eine gegenseitige Verbindlichkeit einher. Der Markttag wird deshalb unabhängig von der Anwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit) in Rechnung gestellt. Dafür profitieren Dauerbeschicker ganzjährig von günstigeren Standgeldern, Rabatten und Boni.

Es gibt befristete und unbefristete Dauerzulassungen. Ihre Vorteile und Verbindlichkeiten können Sie auf einen Blick unserer Übersicht auf entnehmen. Den Vertrag der unbefristeten Dauerzulassung können Sie zum Ende eines jeden Marktjahres (31. März) mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Die Deutsche Marktgilde stellt Ihnen die Marktleitung als Ansprechpartner sowie einen Standplatz zur Verfügung und sorgt z.B. für die Sauberkeit des Platzes bei Ihrer Ankunft. Sollten Sie eine Stromversorgung benötigen, wird nach Verfügbarkeit ein passender Stromanschluss zur Verfügung gestellt.

Die Marktgilde macht auch Werbung für den Markt als Ganzes. Sofern Ihr Wochenmarkt auf einer individuellen Website (siehe www.treffpunkt-wochenmarkt.de) im Internet dargestellt ist, erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen dort individuell zu präsentieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihren Willkommensunterlagen oder bei der zuständigen Tochtergesellschaft EMMA Marketing für Wochenmärkte. Kontakt: Tel.: 02774 9119806, E-Mail: info@~@emma-marketing.de, erreichbar: Mo.-Fr. von 8 bis 15 Uhr.

Das beschickerportal.de ist ein Angebot der Marktgilde an alle Beschicker, auf digitalem Weg Vorteile in der Zusammenarbeit für beide Seiten zu erhalten: Über diese Plattform können Informationen umfassender (24/7), schneller und kostengünstiger ausgetauscht werden. Verwaltungs- und Marketingprozesse werden transparenter und nachhaltiger. Beim Vorhandensein einer individuellen Website für den betreffenden Markt können Sie zudem über das Beschickerportal die Darstellung ihres Unternehmens auf der Website bearbeiten. Innerhalb des Portals können Sie neben allen wichtigen Dokumenten für Ihren Wochenmarkt auch Servicedokumente und Ihre Rechnungen und Quittungen einsehen und downloaden.

Sie sind bereits auf unseren Wochenmärkten aktiv und Ihre Anschrift, Telefonnummer, E-Mail oder die Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen haben sich geändert? Kein Problem. Melden Sie sich einfach in unserem Beschickerportal unter beschickerportal.de mit Ihrer Beschickernummer an. Dort können Sie Ihre Daten ganz bequem eigenständig korrigieren und ergänzen. Sollten Sie noch keine Beschickernummer erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Marktleitung oder Ihre Zweigniederlassung.

Sie können das Entgeltverzeichnis, die Wochenmarktordnung und die Entgeltordnung Ihres Wochenmarkts jederzeit bei der Marktleitung einsehen. Wenn Sie im Beschickerportal unter beschickerportal.de registriert sind, dort auch online, im Menüpunkt „Allgemeine Dokumente“. Für eine Registrierung ist die Angabe Ihrer Beschickernummer notwendig. Sollten Sie noch keine Beschickernummer erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Marktleitung oder Ihre Zweigniederlassung.

Für Ihre Fragen rund um das Beschickerportal stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Tel.: 02774 9119806 oder per E-Mail unter info@~@emma-marketing.de Mo.-Fr. von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung.

Jeder Wochenmarkt hat eine Marktleitung vor Ort. Diese sind bis zur Marktöffnung und dann wieder vor Marktende vor Ort und für alle Fragen Ihr Ansprechpartner. Während der Marktzeit ist Ihre Marktleitung telefonisch für Notfälle erreichbar. Fast alle sind über ihre Smartphones mit einer Marktverwaltungs-App ausgestattet, die alle Informationen eines Wochenmarktes bereitstellt. Er/sie kann deshalb i.d.R. (fast) alle Ihre Fragen beantworten.

Ihre Frage war nicht dabei? Wir sind für Sie da.

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